Hilfen für Wohnungslose

Akuthilfen

Bei Wohnungsbränden arbeitet die Abteilung eng mit der Feuerwehr und dem Deutschen Roten Kreuz zusammen. In diesen Fällen wird zunächst die Notunterbringung organisiert. Dies gilt auch bei anderen Schadensereignissen, wie zum Beispiel drohende Einsturzgefahr.

Bei akuter Obdachlosigkeit sind unterschiedliche Stellen zuständig. Die Zuständigkeit richtet sich nach der Personenzahl.


Für alleinstehende, wohnungslose Männer

Für alleinstehende obdach- oder wohnungslose Männer ist
die Zentrale Beratungsstelle für alleinstehende wohnungslose Männer (ZBS)
der Evangelischen Stadtmission Kiel gGmbH zuständig.
 

Für alleinstehende, wohnungslose Frauen

Alleinstehende obdach- oder wohnungslose Frauen wenden sich an
die Frauenberatungsstelle der Evangelischen Stadtmission Kiel gGmbH.
 

Für wohnungslose Personen

Für die Unterbringung von Alleinerziehenden, Paaren, Familien und anderen Mehrpersonenhaushalten ist
die Abteilung für Wohnungs- und Unterkunftssicherung (Beratung, Betreuung, Unterbringung und so weiter) zuständig. Hier finden Sie die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.
 


 
Alle diese Stellen sichern nicht nur die finanzielle Grundversorgung, sondern bringen die Betroffenen in entsprechenden Unterkünften unter. Darüber hinaus sind sie auch für die Beratung und weitergehende Hilfen zuständig. Außerhalb der Dienstzeiten können sich die Betroffenen an jede Polizeidienststelle wenden.

Die Kosten für eine ordnungsbehördliche Unterbringung müssen die obdachlosen Menschen selbst tragen und wird im Beratungsgespräch geklärt.


Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Amt für Wohnen und Grundsicherung
Abteilung Wohnungs- und
Unterkunftsicherung
Stresemannplatz 5
3. Obergeschoss
24103 Kiel

 

Öffnungszeiten und Ansprechpartner*innen